– FFP 2 Maske in den Gebäuden ausserhalb der Tanzsäle (gilt auch für vollständig geimpfte)
– Abstand Hygiene Alltagsmaske (FFP1 & FFP2) Regeln , Desinfektion der Hände
– Einbahnstraßenregelung
– Lüftung der Räume zwischen den Gruppen sowie ausreichend Wechselzeiten (mind. 5 Minuten) zwischen den Gruppen einplanen
– Anmeldung bis zum Vorabend des Unterrichtes ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich.
– Sollten Gruppen aufgeteilt werden dürfen diese nicht vermischt werden, Partnerwechsel ist nicht erlaubt.
– Pro Übungstag bitte nur 1 Tanzpartner.
Gruppen/ Anzahl Teilnehmer wird wie im Frühjahr folgendermaßen festgelegt
– Studio 2, Sportparkstraße 5: maximal 10 Einzelpersonen oder 8-10 Paare (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– BGH Nauborn, Solmserweg 25b: maximal 10 Einzelpersonen 6 Paare pro Saalhälfte (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– Bootshaus, Inselstraße 10: maximal 10 Einzelpersonen 6 Paare(Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– Bürgerhaus Oberschmitten, Schulstraße 15: maximal 10 Einzelpersonen oder 8-10 Paare (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– Bürgerhaus Michelnau, Lindenstraße 21a: maximal 10 Einzelpersonen 6 Paare (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
Für freies Training der Turnierpaare gilt im Bürgerhaus Nauborn:
– je Saalhälfte eine maximale Belegung von 3 Paaren.
– Im gesamten Saal sind maximal 8 Paare zugelassen (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2, welche erfüllt sein müssen)
Wir danken allen für das Verständnis der getroffenen Massnahmen, grüßen Sie alle ganz herzlich, freuen uns Sie alle wieder im Unterreicht begrüßen zu dürfen und bleiben Sie weiterhin gesund.
Bei Fragen steht das Präsidium gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit tanzsportlichen Grüßen und Gesundheit
verbleibe ich
Ihr
Philipp Feht
Präsident