Schwarz Rot Club Wetzlar e.V.

Wiedereinstieg ins Tanztraining im Juni

Corona Pandemie – Aktuelle Situation im Schwarz-Rot-Club e.V. Wetzlar
Unterrichtseinstieg ab dem 7. Juni 2021
Liebe Mitglieder,
zunächst hoffe ich, dass es Ihnen allen gut geht. Wie wir alle aktuell mitbekommen, sinken die Inzidenzzahlen im Lahn-Dill Kreis wie auch im Wetteraukreis. Dies bedeutet für uns, dass wir nach über 7 Monaten unseren Präsenzunterricht wieder aufnehmen können. Im Lahn-Dill-Kreis sowie auch im Wetteraukreis haben wir den Inzidenzwert von 30 unterschritten.
Gemäß der folgenden Regelungen nach Stufe 2 findet ein Präsenzunterricht nach Abstimmung der Trainer des Schwarz-Rot-Clubs e.V. Wetzlar mit den Kursteilnehmern ab Juni 2021 wieder statt:
Individualsport (u. a. Tanzen, …) ist in Gruppen von max. 10 Personen möglich. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Ein Negativnachweis wird empfohlen. Nach Abstimmung mit dem Sportamt der Stadt Wetzlar kann in einem Paar auch nur ein Teil geimpft sein, bedeutet unter dieser Konstellation und der Vorgabe der Maximalteilnehmer in den Trainingsräumen maximal 10 Paare möglich sind.
Die Mitglieder möchten bitte folgende Unterlagen dem Trainer vor dem ersten Unterricht vorlegen, um einen reibungslosen Präsenzunterricht starten zu können
– Aktualisierte Coviderklärung – siehe Homepage
– vollständiger Impfnachweis oder
– Bescheinigung Genesen nicht älter als 6 Monate oder
– Bei Kindern/ Jugendlichen unter 14 Jahren Test auf freiwilliger Basis
– Bei Erwachsenen Test auf freiwilliger Basis
Registrierung über LUCA App zur jeweiligen Trainingszeit wird empfohlen und liegt in allen Räumlichkeiten des Schwarz-Rot-Club Wetzlar aus.
Unsere Turnierpaare werden ebenfalls gebeten neben dem Gruppentraining sich im freien Training mit der LUCA App zu registrieren.
Die Hygienevorgaben aus 2020 sind weiterhin gültig:
– FFP 2 Maske in den Gebäuden ausserhalb der Tanzsäle (gilt auch für vollständig geimpfte)
– Abstand Hygiene Alltagsmaske (FFP1 & FFP2) Regeln , Desinfektion der Hände
– Einbahnstraßenregelung
– Lüftung der Räume zwischen den Gruppen sowie ausreichend Wechselzeiten (mind. 5 Minuten) zwischen den Gruppen einplanen
– Anmeldung bis zum Vorabend des Unterrichtes ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich.
– Sollten Gruppen aufgeteilt werden dürfen diese nicht vermischt werden, Partnerwechsel ist nicht erlaubt.
– Pro Übungstag bitte nur 1 Tanzpartner.
Gruppen/ Anzahl Teilnehmer wird wie im Frühjahr folgendermaßen festgelegt
– Studio 2, Sportparkstraße 5: maximal 10 Einzelpersonen oder 8-10 Paare (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– BGH Nauborn, Solmserweg 25b: maximal 10 Einzelpersonen 6 Paare pro Saalhälfte (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– Bootshaus, Inselstraße 10: maximal 10 Einzelpersonen 6 Paare(Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– Bürgerhaus Oberschmitten, Schulstraße 15: maximal 10 Einzelpersonen oder 8-10 Paare (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
– Bürgerhaus Michelnau, Lindenstraße 21a: maximal 10 Einzelpersonen 6 Paare (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2)
Für freies Training der Turnierpaare gilt im Bürgerhaus Nauborn:
– je Saalhälfte eine maximale Belegung von 3 Paaren.
– Im gesamten Saal sind maximal 8 Paare zugelassen (Beachtung der Rahmenbedingungen für Stufe 2, welche erfüllt sein müssen)
Wir danken allen für das Verständnis der getroffenen Massnahmen, grüßen Sie alle ganz herzlich, freuen uns Sie alle wieder im Unterreicht begrüßen zu dürfen und bleiben Sie weiterhin gesund.
Bei Fragen steht das Präsidium gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit tanzsportlichen Grüßen und Gesundheit
verbleibe ich
Ihr
Philipp Feht
Präsident